AKZENTE UND
KOMPETENZEN
Arbeitsrecht
legalpartner.berlin bietet Ihnen eine Beratung an, die alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts umfasst. Der hierfür verantwortliche Of Counsels Ulf Lohrum verfügt über mehr als 12 Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht.
Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind:
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Vertragsgestaltung: Wir helfen Ihnen, Dienst- und Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und auf die konkreten Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Position zuzuschneiden. Unsere Erfahrung zeigt, dass die richtige vertragliche Grundlage dabei hilft, erfolgreich zusammenzuarbeiten und im Falle einer Trennung Streitigkeiten zu vermeiden.
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Kündigungen: Das deutsche Arbeitsrecht erschwert die arbeitgeberseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wie kaum eine andere Rechtsordnung innerhalb oder außerhalb Europas. Dabei müssen sämtliche Kündigungsvoraussetzungen unbedingt schon vor Ausspruch der Kündigungserklärung vorliegen. Wir helfen Ihnen, die rein formalen sowie inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine erforderlich gewordene Kündigung möglichst erfolgreich umzusetzen. Unser Ziel ist es, das Risiko hoher Abfindungszahlungen zu minimieren.
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Betriebsverfassungsrecht: Die Errichtung eines Betriebsrates und die damit einhergehenden Pflichten stellen für viele Arbeitgeber das Schreckgespenst des deutschen Arbeitsrechts dar. Wir zeigen Ihnen, ob und wo genau diese Angst berechtigt sein kann und helfen Ihnen, die formalen Anforderungen des Betriebsverfassungsrechts zu erfüllen sowie einen konstruktiven Umgang mit dem Betriebsrat zu finden.
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Restrukturierungen und sonstige Betriebsänderungen: In einem betriebsratsbesetzten Unternehmen stellen Maßnahmen wie die Stilllegung eines Betriebes, die Verlegung einer Produktionsstätte oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden häufig Betriebsänderungen im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne dar. In diesem Fall sind Verhandlungen mit dem Betriebsrat erforderlich, wobei der Faktor Zeit oftmals die entscheidende Rolle spielt. Wir helfen Ihnen, die Ziele Ihres Unternehmens in konstruktiven Verhandlungen mit dem Betriebsrat planmäßig umzusetzen.
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Mergers & Acquisitions: Der Erfolg vieler Unternehmen beruht nicht allein auf Wachstum aus eigener Kraft, sondern häufig auch auf dem strategischen Erwerb oder dem Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. In einem solchen Fall sieht sich ein Erwerber schnell als Arbeitgeber von vielen unbekannten Arbeitsverhältnissen wieder bzw. der Veräußerer als potentieller Ansprechpartner für arbeitsvertragliche Altverbindlichkeiten. Wir helfen Ihnen, Risiken besser einzuschätzen (zum Beispiel im Rahmen einer sog. Due-Diligence-Prüfung) und frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind
Daniel Dirmeier, Ulf Christoph Lohrum und Dr. Truls Hebrant.